Am 26. April 2019 trat das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnisgesetz – GeschGehG) in Kraft. Dieses soll Unternehmen vor Spionage z.B. durch Konkurrenten schützen. Geschäftsgeheimnisse sind u.a. technisches Fachwissen (Produktionsverfahren, Konstruktionen, Formeln), organisatorische Abläufe (Liefer- und Vertriebskette), vertrauliche Informationen (Strategie, Marketingplanung, Geschäftszahlen).
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