Am 26. April 2019 trat das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnisgesetz – GeschGehG) in Kraft. Dieses soll Unternehmen vor Spionage z.B. durch Konkurrenten schützen. Geschäftsgeheimnisse sind u.a. technisches Fachwissen (Produktionsverfahren, Konstruktionen, Formeln), organisatorische Abläufe (Liefer- und Vertriebskette), vertrauliche Informationen (Strategie, Marketingplanung, Geschäftszahlen).
Quelle: KOSMICON GmbHBasisdaten | |
---|---|
Titel: | Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen |
Kurztitel: | Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (nicht amtlich) |
Abkürzung: | GeschGehG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsrecht, Strafrecht |
Fundstellennachweis: | 427-1 |
Erlassen am: | 18. April 2019 (BGBl. I S. 466) |
Inkrafttreten am: | 26. April 2019 |
GESTA: | C037 |
Weblink: | Gesetzestext |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung (§ 1 Abs. 1 GeschGehG). Mit dem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in deutsches Recht transformiert. Es ersetzt das Recht zum Geheimnisschutz, das bislang in den §§ 17–19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt war.