Die Bundesagentur für Arbeit hat KOSMICON nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt. KOSMICON ist hiermit formal berechtigt, Dritten eigene Arbeitnehmer im Rahmen von deren wirtschaftlicher Tätigkeit zur Arbeitsleistung zu überlassen. Damit baut KOSMICON seine Aktivitäten im Bereich Business Operations weiter aus und kann seine Kunden noch weitreichender als bisher, bei der Besetzung von Stellen mit qualifiziertem Personal unterstützen.
KPMG-Studie zu Wirtschaftskriminalität belegt Notwendigkeit von Cyber Defense-Maßnahmen für KMU und Onlinehandel
Die Corona-bedingte Verlagerung von Tätigkeiten ins Home-Office und die damit einhergehende Abweichung von etablierten Prozessen, fehlende oder unregelmäßigere Kontrollen, Zeit- und Erfolgsdruck aber auch personelle