Die Bundesagentur für Arbeit hat KOSMICON nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt. KOSMICON ist hiermit formal berechtigt, Dritten eigene Arbeitnehmer im Rahmen von deren wirtschaftlicher Tätigkeit zur Arbeitsleistung zu überlassen. Damit baut KOSMICON seine Aktivitäten im Bereich Business Operations weiter aus und kann seine Kunden noch weitreichender als bisher, bei der Besetzung von Stellen mit qualifiziertem Personal unterstützen.
Leitung IT-Einkaufsverhandlungen im Vorfeld der Eröffnung von 5-Sterne Luxushotels in München, Hamburg, Wien
Eine internationale Hotelkette hat KOSMICON den Auftrag erteilt, für drei neu zu eröffnende 5-Sterne Luxushotels in München, Hamburg und Wien, die Lieferantenauswahl und das Führen