Die Bundesagentur für Arbeit hat KOSMICON nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt. KOSMICON ist hiermit formal berechtigt, Dritten eigene Arbeitnehmer im Rahmen von deren wirtschaftlicher Tätigkeit zur Arbeitsleistung zu überlassen. Damit baut KOSMICON seine Aktivitäten im Bereich Business Operations weiter aus und kann seine Kunden noch weitreichender als bisher, bei der Besetzung von Stellen mit qualifiziertem Personal unterstützen.
Internationale IT-Konferenz CCCT 2004 ernennt Dr. Koster zum Mitglied des Programmkomitee
Die internationale Fachkonferenz „Computer, Communication and Control Technologies (CCCT 2004)“ hat Dr. Kai Koster zum Mitglied ihres Programmkomitee ernannt. Die CCCT 2004 findet vom 14.